Matthias Mewes
Bei Konflikten mit den Finanzbehörden
steht Ihnen Matthias Mewes
als Fachanwalt stets zur Seite
Als Fachanwalt für Steuerrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Matthias Mewes bei jeglichen Konflikten mit den Finanzbehörden zur Seite. Seit dem 3. März 1997 ist er als Fachanwalt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen im Bereich des Steuerrechts tätig. Ob es Fragen zur Haftung des Steuerberaters, zur Buchführung oder zum steuerlichen Strafrecht sind – wir beantworten alle Fragen kompetent und beraten Sie bezüglich der Gesetzeslage sowie Ihrer Rechte und Chancen. In dieser hoch komplexen Thematik ist es gut, einen Experten an seiner Seite zu wissen, um alles richtig zu machen.
Die Terminvereinbarung kann auch außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgen. Rufen Sie jetzt an.
Als Steuerrechtsexperten bieten wir zu jeder Fragestellung eine passende Lösung.
Wussten Sie, dass jährlich über drei Millionen Einsprüche gegen Steuerbescheide eingereicht werden?
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um folgende Themen zur Seite:
Betriebsprüfungen
Steuerberatergebühren
Steuerstrafrecht
betriebliche Buchführung
Lohnbuchhaltung
Steuererklärungen
Erbrecht/Erbschaftssteuer
Gewerbesteuer
Steuerberaterhaftung
Steuerhinterziehung
Umsatzsteuer
uvm